Platzordnung

 

 

1.      Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Platzordnung. Personen, die gegen die Platzordnung verstoßen, können von der Anlage verwiesen werden und es droht Vereinsausschluss.

 

2.      Der Hundeführer haftet für Schäden, die durch seinen Hund entstanden sind (Personen- und/ oder Sachschäden). Ein Haftpflichtversicherungsschutz muss vorhanden sein (z.B. Haushaltsversicherung).

 

3.      Hunde sind am gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen (ausgenommen diverse Freifolgen in den Kursen). D.h. beim Betreten des Ausbildungsplatzes ist der Hund angeleint zu führen.

 

4.      Das Vereinsgelände und die dazugehörigen Zugangswege sind von Verunreinigungen (Müll, Hundeextremente, etc.) freizuhalten. Entsprechende Mülltonnen stehen beim Vereinshaus und beim Eingangstor (Parkplatz) zur Verfügung.

 

5.      Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinsgebäude und auf die Terrasse ist untersagt (Ausnahme im Zuge der Ausbildung).

 

6.      In der Vereinskantine ist keine Selbstbedienung. Leere Flaschen und Gläser sind auf die Theke zurück zu stellen. WC-Anlagen sind sauber zu halten.

 

7.      Für einen ungestörten Kursablauf haben sich die Kursteilnehmer bereits 15 Minuten VOR Kursbeginn am Vereinsplatz einzufinden (Akklimatisierung von Hund und Mensch).

 

8.      Die Hunde sind in den Pausen ordnungsgemäß in den Hundeboxen zu verwahren. Diese sind sauber zu halten, die zur Verfügung stehenden Wasserschüsseln sind auszuleeren und zu retournieren.

 

9.      Ausnahmslos jede Person betritt den Platz auf eigene Gefahr und Verantwortung.

 

10.   Eltern haften für ihre Kinder. Kinder sind herzlich willkommen – um Unfälle zu vermeiden, achten Sie bitte auf Ihre Kinder!

 

11.   Jegliche Misshandlungen (körperlich und seelisch) werden nicht toleriert. Verbotene Hilfsmittel wie Würgehalsbänder, Stachelhalsbäder oder Tele-Tac sind untersagt. Bei Missachtung droht der Vereinsausschluss.

 

12.   Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Trainer auf das Vereinsgelände mitgenommen werden.

 

13.   Der Zutritt für kranke Hunde ist untersagt. Sollte bereits Ansteckungsgefahr bestehen, ist dies schnellstmöglich der Vereinsleitung zu melden.

 

14.   Das Halten und Parken mit PKW ist auf dem vorgesehenen Bereich gestattet (bitte Parkordnung beachten).

 

15.   Den Anweisungen der Trainer bzw. Vereinsfunktionären ist Folge zu leisten.

 

16.   Auf dem Trainingsgelände wird von Trainern bzw. Vereinsfunktionären fotografiert und/oder gefilmt. Sollten Einwände für eine Veröffentlichung in Sozial Media vorliegen, ist dies VOR Trainingsbeginn dem jeweiligen Trainer mitzuteilen.